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ELEKTROPRÄMIE 2026
Infos zur Förderung und den Kaufprämien

aktuell bis zu

6.000 €

Förderung zum E-Auto Kauf

Nach dem abrupten Ende des Umweltbonus startet die Bundesregierung 2026 eine neue, gezielte Kaufprämie für Elektroautos. Das Ziel ist klar: Elektromobilität soll sozialer, einfacher und vor allem für Haushalte mit geringem bis mittlerem Einkommen erschwinglich werden. Profitieren Sie von attraktiven Zuschüssen beim Kauf oder Leasing! Wir halten Sie hier auf dem Laufenden zur neuen E-Auto Kaufprämie

Höhe der Prämie

Es gibt eine Basisförderung von 1.500 € bis 3.000 € nach Antriebsart. Mit Kindern im Haushalt kann die Prämie je Kind um 500€ (maximal für 2 Kinder) auf bis zu 6.000 € ansteigen. Sie gilt nur für Privatpersonen (Firmenkunden sind nicht berechtigt) und für Fahrzeuge die ab dem 01.01.2026 zugelassen werden

Fokus auf Einkommen

Die Förderung ist einkommensabhängig. Anspruchsberechtigt sind Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen (oder Brutto-Jahreseinkommen) von bis zu 80.000 €. Es gibt eine zusätzliche Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € pro Kind  unter 18 Jahren im Haushalt für max. 2 Kinder

Preisgrenze für E-Autos

Es gibt keine Preisgrenze bei der Förderung. Gefördert wird nach dem Haushaltseinkommen, welcher nach der Höhe die Kaufprämie vorgibt. Der Fokus liegt damit auf der Förderung von kompakten und erschwinglichen Modellen für unterschiedliche Einkommensbereiche

Geförderte Fahrzeuge

Die Prämie wird für reine Elektroautos (BEV) sowie auch für Plug-in-Hybride (PHEV) gelten. Für Plug-in-Modelle gelten allerdings technische Mindestanforderungen: Sie dürfen höchstens 60 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer ausstoßen oder müssen eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern erreichen

E-Auto Kaufprämie

Was wird gefördert ?

ELEKTRO (BEV)
Alle rein Batterieelektrische Fahrzeuge (BEV)
PLUG-IN HYBRID (PHEV)
Alle Plug-in Hybride mit max. 60g CO2-Emission oder mindestens 80km rein elektrischer Reichweite (PHEV)
RANGE EXTENDER (REEV)
Alle Range Extended Electric Vehicle mit max. 60g CO2-Emission oder mindestens 80km rein elektrischer Reichweite (REEV)

E-Auto Kaufprämie

Wer bekommt die Förderung ?

PRIVATPERSONEN
Privatpersonen mit einem Jahresbruttoeinkommen von max. 80.000€
Familien mit Kindern (max. 2 Kinder werden berücksichtig) mit einem Jahresbruttoeinkommen von max. 90.000€ 

Die Zulassung muss auf die Privatperson oder Familie erfolgen.
Gewerbe und  Firmenkunden sind von der Förderung komplett ausgeschlossen.

E-Auto Kaufprämie

Wie hoch ist die E-Auto Kaufprämie ?

ELEKTRO (BEV)
Basisförderung für rein elektrische BEV:

3.000€ Kaufprämie bis 80.000€ zu versteuerndes Jahreseinkommen
4.000€ Kaufprämie bis 60.000€ zu versteuerndes Jahreseinkommen
5.000€ Kaufprämie bis 45.000€ zu versteuerndes Jahreseinkommen

+ Zusätzlich 500€ Kaufprämie je Kind unter 18 Jahren (max. für 2 Kinder 1.000€ )
+ Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder unter 18 Jahren um 5.000€ je Kind nach oben

(Beispiel E-Auto: Die Maximalförderung für eine Familie mit mindestens 2 Kindern unter 18 Jahren liegt bei 6.000€ bei max. 55.000€ Jahreseinkommen, oder bei 4.000€ bei max. 90.000€ Jahreseinkommen)

PLUG-IN HYBRID (PHEV)
RANGE EXTENDER (REEV)

Basisförderung für Plug-in Hybride PHEV und Range Extendet Electric Vehicle (REEV):

1.500€ Kaufprämie bis 80.000€ zu versteuerndes Jahreseinkommen
2.500€ Kaufprämie bis 60.000€ zu versteuerndes Jahreseinkommen
3.500€ Kaufprämie bis 45.000€ zu versteuerndes Jahreseinkommen

+ Zusätzlich 500€ Kaufprämie je Kind unter 18 Jahren (max. für 2 Kinder 1.000€ )
+ Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder unter 18 Jahren um 5.000€ je Kind nach oben

(Beispiel Plug-in Hybrid: Die Maximalförderung für eine Familie mit mindestens 2 Kindern unter 18 Jahren liegt bei 4.500€ bei max. 55.000€ Jahreseinkommen, oder bei 2.500€ bei max. 90.000€ Jahreseinkommen))

E-Auto Kaufprämie

Was ist noch wichtig zu wissen ?

Gibt es eine Haltedauer ?

Ja. Die Förderung hat eine Mindesthaltedauer für Kauf oder Leasing. Sie beträgt 36 Monate ab der Erstzulassung. Die Förderung richtet sich gezielt an Privatpersonen, die ein Fahrzeug tatsächlich im Alltag nutzen wollen.

Gibt es eine Kaufpreisgrenze ?

Nein. Die Förderung hat keine Kaufpreisgrenze ob für Kauf oder Leasing. Die Förderung richtet sich gestaffelt nach dem Jahresbruttoeinkommen der Privatperson oder Familie, somit ist keine Obergrenze des Fahrzeugpreises nötig. Das Einkommen entscheidet die Förderhöhe für das Wunschfahrzeug.

Geht auch Leasing anstatt Kauf ?

Ja. Das Förderprogramm ist sozial gestaffelt und unterstützt je nach Einkommen und Familiengröße sowohl den Kauf als auch das Leasing mit bis zu 6.000 Euro. Für die Förderung beim Leasing eines Neuwagens gelten dieselben Regelungen und Förderhöhen wie beim Kauf, die Beantragung erfolgt ebenfalls durch den Leasingnehmer. Entscheidend ist, dass das Neufahrzeug auf den Leasingnehmer zugelassen und nach Zulassung drei Jahre gehalten wird.

Kaufvertrags- oder Zulassungsdatum ?

Zulassungsdatum. Die Antragsstellung ist nach Zulassung des Fahrzeugs in einem einstufigen Verfahren möglich. Die Antragstellung muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung auf den/die Antragsteller/in erfolgen. Das bedeutet: Statt zwei Anträgen (erst Kaufvertrag, dann Zulassung) ist nur ein Antrag nötig. Das halbiert die Bürokratie im Vergleich zu anderen Förderprogrammen.

Was ist bei langen Lieferzeiten ?

Entscheidend für die Förderung ist das Datum der Zulassung, nicht der Bestellzeitpunkt. Bei Anträgen zum Jahresende kann sich die Auszahlung ins nächste Jahr verschieben. Die Fördertopf ist für ca. 800.000 Fahrzeugförderungen ausgelegt.

Imprint E-Auto Förderung und Kaufprämien:

Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der gemachten Angaben. Diese spiegeln nur den aktuellen Informationsstand zum 19.01.2026 wieder und wurden nach bestem Wissen und Gewissen durch Intercar24 recherchiert, berechnet und zur Information veröffentlicht. Es kann jederzeit zu Aktualisierungen, Ergänzungen, Änderungen oder Berichtigungen durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) kommen.

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