E-Auto Kaufprämie
Was wird gefördert ?
ELEKTRO (BEV)
Alle rein Batterieelektrische Fahrzeuge (BEV)
PLUG-IN HYBRID (PHEV)
Alle Plug-in Hybride mit max. 60g CO2-Emission oder mindestens 80km rein elektrischer Reichweite (PHEV)
RANGE EXTENDER (REEV)
Alle Range Extended Electric Vehicle mit max. 60g CO2-Emission oder mindestens 80km rein elektrischer Reichweite (REEV)
E-Auto Kaufprämie
Wer bekommt die Förderung ?
PRIVATPERSONEN
Privatpersonen mit einem Jahresbruttoeinkommen von max. 80.000€
Familien mit Kindern (max. 2 Kinder werden berücksichtig) mit einem Jahresbruttoeinkommen von max. 90.000€
Die Zulassung muss auf die Privatperson oder Familie erfolgen.
Gewerbe und Firmenkunden sind von der Förderung komplett ausgeschlossen.
E-Auto Kaufprämie
Wie hoch ist die E-Auto Kaufprämie ?
ELEKTRO (BEV)
Basisförderung für rein elektrische BEV:
3.000€ Kaufprämie bis 80.000€ zu versteuerndes Jahreseinkommen
4.000€ Kaufprämie bis 60.000€ zu versteuerndes Jahreseinkommen
5.000€ Kaufprämie bis 45.000€ zu versteuerndes Jahreseinkommen
+ Zusätzlich 500€ Kaufprämie je Kind unter 18 Jahren (max. für 2 Kinder 1.000€ )
+ Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder unter 18 Jahren um 5.000€ je Kind nach oben
(Beispiel E-Auto: Die Maximalförderung für eine Familie mit mindestens 2 Kindern unter 18 Jahren liegt bei 6.000€ bei max. 55.000€ Jahreseinkommen, oder bei 4.000€ bei max. 90.000€ Jahreseinkommen)
PLUG-IN HYBRID (PHEV)
RANGE EXTENDER (REEV)
Basisförderung für Plug-in Hybride PHEV und Range Extendet Electric Vehicle (REEV):
1.500€ Kaufprämie bis 80.000€ zu versteuerndes Jahreseinkommen
2.500€ Kaufprämie bis 60.000€ zu versteuerndes Jahreseinkommen
3.500€ Kaufprämie bis 45.000€ zu versteuerndes Jahreseinkommen
+ Zusätzlich 500€ Kaufprämie je Kind unter 18 Jahren (max. für 2 Kinder 1.000€ )
+ Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder unter 18 Jahren um 5.000€ je Kind nach oben
(Beispiel Plug-in Hybrid: Die Maximalförderung für eine Familie mit mindestens 2 Kindern unter 18 Jahren liegt bei 4.500€ bei max. 55.000€ Jahreseinkommen, oder bei 2.500€ bei max. 90.000€ Jahreseinkommen))
E-Auto Kaufprämie
Was ist noch wichtig zu wissen ?
Gibt es eine Haltedauer ?
Ja. Die Förderung hat eine Mindesthaltedauer für Kauf oder Leasing. Sie beträgt 36 Monate ab der Erstzulassung. Die Förderung richtet sich gezielt an Privatpersonen, die ein Fahrzeug tatsächlich im Alltag nutzen wollen.
Gibt es eine Kaufpreisgrenze ?
Nein. Die Förderung hat keine Kaufpreisgrenze ob für Kauf oder Leasing. Die Förderung richtet sich gestaffelt nach dem Jahresbruttoeinkommen der Privatperson oder Familie, somit ist keine Obergrenze des Fahrzeugpreises nötig. Das Einkommen entscheidet die Förderhöhe für das Wunschfahrzeug.
Geht auch Leasing anstatt Kauf ?
Ja. Das Förderprogramm ist sozial gestaffelt und unterstützt je nach Einkommen und Familiengröße sowohl den Kauf als auch das Leasing mit bis zu 6.000 Euro. Für die Förderung beim Leasing eines Neuwagens gelten dieselben Regelungen und Förderhöhen wie beim Kauf, die Beantragung erfolgt ebenfalls durch den Leasingnehmer. Entscheidend ist, dass das Neufahrzeug auf den Leasingnehmer zugelassen und nach Zulassung drei Jahre gehalten wird.
Kaufvertrags- oder Zulassungsdatum ?
Zulassungsdatum. Die Antragsstellung ist nach Zulassung des Fahrzeugs in einem einstufigen Verfahren möglich. Die Antragstellung muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung auf den/die Antragsteller/in erfolgen. Das bedeutet: Statt zwei Anträgen (erst Kaufvertrag, dann Zulassung) ist nur ein Antrag nötig. Das halbiert die Bürokratie im Vergleich zu anderen Förderprogrammen.
Was ist bei langen Lieferzeiten ?
Entscheidend für die Förderung ist das Datum der Zulassung, nicht der Bestellzeitpunkt. Bei Anträgen zum Jahresende kann sich die Auszahlung ins nächste Jahr verschieben. Die Fördertopf ist für ca. 800.000 Fahrzeugförderungen ausgelegt.
Imprint E-Auto Förderung und Kaufprämien:
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